Widerrufsrecht
1. Widerrufsbelehrung (allgemein)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ROOM4ONE, Sonnengarten 7, 76547 Sinzheim, kontakt@room4one.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Digitales Produkt – „Raum für Stille" (95 €)
Widerrufsbelehrung für digitale Inhalte
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).
3. Dienstleistungen – „Vertrauliches Gespräch" (210 €) & „3-Monats-Format" (ab 2.400 €)
Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist: Wenn Sie ausdrücklich verlangen, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und die Dienstleistung vollständig erbracht wird, erlischt Ihr Widerrufsrecht.
Wird die Dienstleistung nur teilweise erbracht, haben Sie im Falle des Widerrufs Anspruch auf Erstattung des anteiligen Betrags für die noch nicht erbrachten Leistungen. Für den bereits erbrachten Teil der Leistung schulden Sie einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vereinbarten Leistung entspricht (§ 357 Abs. 8 BGB).